Unternehmen dürfen Fan-Seiten bei Facebook betreiben - Datenschützer unterliegen vor Gericht

Von Dörte Rösler
15. Oktober 2013

Schleswig-Holsteins Behörde für Datenschutz wollte Unternehmen verbieten, eigene Fan-Seiten bei Facebook zu betreiben. Bei Zuwiderhandlung drohte ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Diese Anordnung hat das Verwaltungsgericht Schleswig jetzt kassiert.

Thilo Weichert, Chef der Landesbehörde begründete sein Verbot mit dem Hinweis auf mangelnden Datenschutz bei Facebook. Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen würden in Kauf nehmen, dass die Daten ihrer Besucher im sozialen Netzwerk zu Werbezwecken abgeschöpft werden - ohne die gültigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Wer Fan-Seiten bei Facebook betreibe, sei für diesen Missbrauch mitverantwortlich.

Die Unternehmen hielten dagegen, dass sie durch das Verbot einen Nachteil gegenüber Konkurrenten aus anderen Bundesländern hätten. In drei Musterklagen versuchten sie deshalb die Anweisung zu Fall zu bringen. Was ihnen nun auch gelang. Die Verwaltungsrichter ließen jedoch ausdrücklich eine Berufung zu. Das Thema sei von so von grundlegender Bedeutung, dass sich ein Bundesgericht damit befassen sollte.