Telefonprovider darf Flatrate-Tarif nicht kündigen

Von Ingo Krüger
10. April 2013

Auch das übermäßige Nutzen einer Flatrate gestattet dem Provider nicht, einen Vertrag fristlos zu kündigen. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden (Az.: 312 O 170/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im vorliegenden Fall hatte das Unternehmen Telefónica Germany (O2 und Alice) Kunden mit dem Flatrate-Tarif "talk4free europa & more" den Vertrag gekündigt. Der Tarif hatte seinen Nutzern erlaubt, für einen Festbetrag unbegrenzt ins Ausland zu telefonieren. Nach Meinung von Telefónica nutzten sie die Flatrate jedoch zu oft und zu lange. Die Gesellschaft berief sich auf eine Klausel im Kleingedruckten und beendete den Vertrag trotz einer vereinbarten Mindestlaufzeit von meist 24 Monaten. Vorher pauschal berechnete Gespräche sollten die betroffenen Kunden nun einzeln bezahlen. Die Kosten stiegen stark an, bis auf mehrere hundert Euro im Monat.

Dies sei jedoch nicht erlaubt, urteilte das Gericht. Das Vorgehen von Telefónica störe das von den Vertragsparteien insgesamt zugrunde gelegte Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung erheblich. Die Klausel benachteilige die Kunden unangemessen, kritisierten die Richter.