Zählen Äußerungen auf Facebook unter die freie Meinungsäußerung? US-Gericht muss entscheiden

Von Marion Selzer
15. August 2012

Weil einige seine Mitarbeiter bei der Wahl zum Sheriff für seinen Konkurrenten bei Facebook stimmten, kündigte er diese nachdem er die Wahl wieder gewonnen hatte. Daraufhin zogen die Gekündigten vor Gericht. Sie waren der Ansicht, dass Äußerungen bei Facebook unter das Grundrecht zur freien Meinungsäußerung gehören und eine Kündigung daher unzulässig war.

Die Richter lehnten den Fall jedoch mit der Begründung ab, dass es sich bei der Betätigung von "Gefällt-mir"-Buttons auf Facebook nicht um eine Meinungsäußerung handele.

Die Kläger wollen sich das jedoch nicht gefallen lassen, schließlich hat das gleiche Gericht das Befestigen von Aufklebern an Autos oder das Schwenken mit Fahnen als Meinungserklärung bewertet. Sie haben Berufung eingelegt. Die Richter vom Berufungsgericht müssen den Fall nun entscheiden.