Digitaler Nachlass - was passiert mit Online-Konten von Verstorbenen?

Internetnutzer sollten für Angehörige ihre digitale Präsenz transparent machen und die wichtigsten Daten ausdrucken

Von Dörte Rösler
30. Juli 2015

Wer lebt, hinterlässt Spuren - zunehmend auch im Internet. Ob E-Mail-Konten oder Facebook-Profil, Online-Banking oder Ebay-Auktionen: nach dem Tod laufen alle Aktivitäten weiter. Angehörige kommen deshalb nicht darum herum, den digitalen Nachlass zu verwalten.

  • Gespeicherte Daten,
  • Rechte und
  • Pflichten

aus Online-Verträgen gehen an die Erben über. Aber wie bekommen sie Zugriff auf die Benutzerkonten und Accounts?

Online-Konten sichten

Zunächst müssen die Hinterbliebenen sich einen Überblick über das digitale Erbe des Verstorbenen verschaffen. Wenn keine schriftlichen Unterlagen da sind, bleibt nur die Suche im Computer. Und allzu viel Zeit sollten sich die Erben damit nicht lassen. Denn unter Umständen laufen immense Forderungen auf, etwa aus online gebuchten Verträgen für

Auch Online-Auktionen und Reisebuchungen laufen weiter.

E-Mail-Konten

Viele Menschen drucken Verträge und Bestellbestätigungen nicht aus, sondern speichern sie im digitalen Postfach. Der erste Schritt bei der Nachlassverwaltung sollte deshalb sein, sich Zugang zu den E-Mail-Konten zu verschaffen. Die meisten Anbieter geben die Daten heraus, wenn Erben ihre Berechtigung mit einem Erbschein oder notariellem Testament nachweisen können.

Manche Provider sind jedoch zurückhaltend und verweigern zumindest sämtliche Daten, die vom Verstorbenen noch nicht selbst abgerufen wurden. Denn derzeit ist noch unklar, ob E-Mails vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Im Einzelfall kann also das Postfach überlaufen, ohne dass die Erben davon Kenntnis erhalten.

Vermeiden lässt sich dies nur, wenn Angehörige oder Vertrauenspersonen bereits zu Lebzeiten über die Passwörter informiert sind. Wer die Daten nicht verraten möchte, kann sie so hinterlegen, dass sie im Todesfall gefunden werden.

Beispiel: in einem Umschlag in der Schreibtischschublade oder dem Versicherungsordner. Hier schauen Hinterbliebene erfahrungsgemäß zuerst nach.

Online abgeschlossene Verträge

Was mit Online-Verträgen passiert, hängt von der jeweiligen vertraglichen Regelung ab. Abonnements oder Mitgliedschaften in Vereinen und Clubs enden automatisch - ein Nachweis über den Todesfall genügt.

Bei anderen Verträgen treten die Erbe in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Laufende Darlehen müssen bezahlt werden, ebenso wie online bestellte Waren. Wenn Erben nicht rechtzeitig kündigen, müssen die Erben für die Verbindlichkeiten im Zweifel mit ihrem eigenen Vermögen einstehen.

Um die Hinterbliebenen vor Kosten und bürokratischen Widrigkeiten zu schützen, sollten Internetnutzer deshalb ihre digitale Präsenz transparent machen und zumindest die wichtigsten Daten ausdrucken. Wer die Verträge nicht ausdrucken möchte, legt wenigstens eine Liste mit allen aktuellen Vertragspartnern an.

Facebook, Youtube und Co.

Das Leben in sozialen Netzwerken währt ewig. Wer seine digitale Präsenz im Todesfall beenden möchte, muss dies extra bei den Kontoeinstellungen angeben. Youtube bietet etwa die Möglichkeit, einen Zugang bei längerer Nichtaktivität erlöschen zu lassen.

Facebook führt Verstorbene auf Wunsch im "Gedenkstatus" weiter. Wer dies erreichen möchte, muss allerdings verschiedene Dokumente einreichen - in jedem Netzwerk gelten andere Regeln.