Bundesregierung präsentiert Gesetzentwurf für offene WLAN-Netze

Einzelheiten der Neuerungen des Gesetzentwurfs

Von Ingo Krüger
13. März 2015

Offenes WLAN, mit dem man ohne Anmeldung, Passwort oder Gebühr ins Internet gelangen kann, ist in Deutschland noch sehr selten. Das Internet dürfe kein Raum ohne Verantwortung sein, gab das Wirtschaftsministerium bekannt.

Neuer Gesetzentwurf für freies WLAN

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat nun ein Gesetzesvorhaben präsentiert, dass die Lage verbessern soll.

Demnach sollen Anbieter solcher Internetzugänge in Hotels oder Cafés mehr Rechtssicherheit erhalten. Bislang drohen ihnen teure Abmahnungen und Strafen, falls Gäste die zur Verfügung gestellten Hotspots für illegale Downloads nutzen.

Neuerungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter künftig dann nicht mehr haften, wenn sie ihren Router verschlüsseln und ihr Funknetz nur denjenigen Nutzern zur Verfügung stellen, die sich zuvor verpflichten, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dies soll etwa mit einem Mausklick auf der Startseite möglich sein - wie heute schon in Hotels üblich. Eine Registrierung der Nutzer mit Namen soll bei Anbietern wie Cafés oder Hotels nicht erforderlich sein.

Datenkontrolle

Privatpersonen, die ihr WLAN-Netz etwa ihren Nachbarn oder Besuchern zur Verfügung stellen, müssen zusätzlich alle Nutzer namentlich erfassen. Eine Pflicht zur Ausweiskontrolle oder Protokollierung der Daten ist aber nicht vorgesehen.

Ob Betreiber sogenannter Freifunk-Netze als Privatpersonen oder als geschäftsmäßige Anbieter gelten, ist noch unklar. Details sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.