Meinungsfreiheit im Netz - Bundesgerichtshof prüft Recht auf Anonymität

Von Dörte Rösler
6. Juni 2014

Rede- und Meinungsfreiheit sind auch im Internet wichtige Rechte. Um sich frei äußern zu können, müssen Online-Dienste ihren Nutzern deshalb weitgehende Anonymität ermöglichen. So schreibt es das Telemediengesetz (TMG) von 2007 vor. Anonyme Äußerungen verletzen jedoch immer wieder die Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Aktuell berät deshalb der Bundesgerichtshof, wo die Grenzen der Anonymität im Netz zu ziehen sind.

Schutz der eigenen Identität

Ob Flirt-Börse, Diskussionsforum oder Bewertungsportal - wer sich im Internet äußert, tut dies meist unter einem Phantasienamen. Rechtlich handelt es sich bei diesem Nickname um ein Pseudonym, die wahre Identität des Schreibers ist lediglich den Betreibern der Webseite bekannt. Jeder kann sich also frei äußern, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Herausgabe von Nutzerdaten durch Internetbetreiber nur bei Straftaten

So weit, so gut. Wenn ein Nutzer jedoch die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzt, etwa indem er beleidigend wird oder falsche Tatsachen behauptet, können sich die Betroffenen kaum wehren. Kritiker sagen, dass der Schutz der Anonymität ehrverletzende Äußerungen sogar befördert.

Eine Aufhebung der Anonymität sieht das Gesetz nur bei Strafermittlungen oder zur Gefahrenabwehr vor. Wer das Opfer von Verleumdungen geworden ist, muss also eine Strafanzeige stellen. Mit einem richterlichen Beschluss können die Betreiber von Internet-Diensten dann gezwungen werden, Namen und Anschrift des Täters herauszugeben.

Keine Auskunft ohne Strafanzeige

Auf zivilrechtlichem Weg ist es bisher nicht möglich, die Identität von Verleumdern zu lüften. Betroffene haben daher wenig Chancen, rufschädigende Äußerungen löschen zu lassen oder Schadenersatz zu kassieren. Doch genau hier könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs Änderungen bringen.

Dass Online-Bewertungen und Kommentare weiterhin unter Pseudonym erfolgen können, gilt als sicher. Bis Anfang Juli wollen die Karlsruher Richter aber entscheiden, wie diejenigen, die den Schutz der Anonymität missbrauchen, besser zur Rechenschaft gezogen werden können.