Bewertungsportale unter Druck - Verleumder sollen Anonymität verlieren

Von Dörte Rösler
4. Juni 2014

Wer sich über Produkte, Restaurants oder Dienstleister informieren möchte, schaut auf ein Bewertungsportal. Die Namen der Mitglieder bleiben dabei anonym. Geht es nach dem Wunsch eines baden-württembergischen Arztes, wird der Bundesgerichtshof das jedoch ändern, denn wer im Internet falsche Tatsachen verbreitet, soll sich nicht mehr hinter seiner Anonymität verstecken dürfen.

Nutzer in Bewertungsportalen müssen ihre Identität nicht preisgeben

Im konkreten Fall fühlte sich der Mediziner durch Bewertungen auf dem Portal Sanego in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Ein Kritiker hatte etwa behauptet, die Wartezeit bei dem Arzt betrage mehr als drei Stunden und Patientenakten würden in Wäschekörben gelagert.

Da Nutzer von Bewertungsportalen ihre Identität nicht preisgeben müssen, gibt es für Geschädigte kaum Möglichkeiten, sich gegen solche Verleumdungen zu wehren. Bisher können Betroffene lediglich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. In vielen Fällen ist das jedoch nicht erfolgversprechend.

Bundesgerichtshof entscheidet am 1. Juli

Der Arzt aus Schwäbisch-Gmünd möchte den Verleumder deshalb zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen lassen. Dazu müsse der Schutz der Anonymität fallen. Die Betreiber von Sanego lehnen den Auskunftsanspruch ab. Sie argumentieren, die Anonymität im Netz sei im Telemediengesetz verankert und ein hohes politisches Gut. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird am 1. Juli erwartet.