Löschblatt für unliebsame Daten - Google schaltet Formular für Löschanträge frei

Von Dörte Rösler
30. Mai 2014

Google stellt ein Formular ins Netz, mit dem Nutzer die Löschung von anstößigen Daten beantragen können. Damit folgt der Internet-Gigant einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Individuelle Antragstellung der Internetnutzer

Bereits Anfang Mai hatten die Luxemburger Richter entscheiden, dass Suchmaschinenbetreiber Webseiten nicht mehr anzeigen dürfen, wenn deren Inhalte die Persönlichkeitsrechte einzelner Bürger verletzen.

Damit unliebsame Links gelöscht werden, müssen die Betroffenen einen individuellen Antrag stellen. Lehnen Google und Co. das Begehren ab, können de Bürger sich an ihren zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Bundesregierung plant außerdem, eine spezielle Schlichtungsstelle einzurichten.

Genaue Betrachtung und Beurteilung durch Beratungsgremium

In jedem Einzelfall müssen die Verantwortlichen genau abwägen. Was wiegt schwerer: das Informationsrecht der Öffentlichkeit oder das Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden?

Um bei diesen Entscheidungen Sicherheit zu bekommen, lässt sich Google von einem Beraterausschuss unterstützen. Neben dem Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und dem UN-Sonderberichterstatter Frank La Rue gehören dem Gremium weitere Experten von Unis, Firmen und Behörden an.