WhatsApp AGB geben Rätsel auf - nimmt sich der Kurznachrichtendienst alle Bildrechte?

Von Viola Reinhardt
26. Mai 2014

Der Kurznachrichtendienst WhatsApp steht erneut im Fokus der allgemeinen Aufregung. Angeblich soll in den AGBs von WhatsApp das Recht stehen, dass ohne Zustimmung alle Fotos kostenlos weiterverwendet werden dürfen. Doch stimmt dieser rätselhafte Part in den AGBs tatsächlich?

Welche Information versteckt sich in der AGB?

Ein Anwalt hat sich die Mühe gemacht und die sehr langen und komplizierten Inhalte der AGBS von WhatsApp gelesen. Hierbei will er entdeckt haben, dass unter dem Punkt 5B(ii) WhatsApp Nutzer darauf hinweist, dass diese eine weltweite Lizenz erteilen.

Diese Erteilung soll dem Unternehmen erlauben geteilte Inhalte in Verbindung mit seinem Dienst so zu nutzen wie es ihm beliebt. Unter anderem soll dies auch den Werbeeinsatz in allen Medienkanälen beinhalten. Wäre dem so, wäre das richtig frech von dem Kurznachrichtendienst.

Allerdings fand ein Leser heraus, dass es unter Punkt 5 der Nutzungsbedingungen lediglich um Bilder geht, die der Nutzer im Status verwendet, so beispielsweise ein Profilbild. Ein WhatsApp-Nutzer kann diesen Status sehen, wenn in seinen Kontakten die dazu gehörige Telefonnummer steht.

WhatsApp macht klar, dass andere Dateien oder Fotos, die an Gruppen oder Einzelpersonen verschickt werden, nur von den Empfängern selbst gesehen werden können.