Viele Online-Nutzer verstoßen gegen das Gesetz - hier drohen juristische Fallen im Internet

Von Dörte Rösler
14. Februar 2014

Spätestens seit den massenhaften Abmahnungen für illegale Downloads weiß jeder Nutzer, dass auch im Internet Gesetze gelten. Aber nicht nur das Herunterladen von Filmen und Musik ist verboten - auch beim Gestalten von Facebook-Profilen oder Urlaubsvideos gibt es rechtliche Grenzen. Mancher wird zum Gesetzesbrecher, ohne es zu ahnen.

Urheber-und Personenrechte im Internet einhalten

Ob Foto oder Videoclip, Popsong oder Gedichtzeile - das Recht an der Veröffentlichung hat nur der Urheber. Oder jemand, der die Rechte an dem jeweiligen Objekt erworben hat.

Wer ein fremdes Bild verwenden möchte, um seinen Blog oder die Facebook-Seite aufzuhübschen, braucht deshalb eine Erlaubnis, ebenso wie bei fremden Texten.

Neben dem Urheber eines Bildes haben außerdem die darauf abgelichteten Personen Rechte. Selbst bei privaten Schnappschüssen handelt der Fotograf illegal, wenn er die Bilder ohne Erlaubnis online stellt. Das Gleiche gilt für Aufnahmen von privaten Häusern und Wohnungen.

Niemand muss dulden, dass die eigene Privatsphäre öffentlich gemacht wird - im Zweifel können die Bewohner klagen.

Abmahnungen drohen bei dem Einsatz von Videomusik ohne Erlaubnis

Videofans unterlegen ihre selbst gedrehten Filme gern mit Musik von Profis - aber das ist illegal. Wer das Urlaubsvideo mit einem Song von Rihanna unterlegt und dann zu Clipfish oder YouTube hochlädt, muss mit einer Abmahnung rechnen.