Tierschutzverein schützt nicht vor Hundesteuer

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. September 2008

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Würtemberg hat in einem öffentlichem Urteil beschlossen, dass jeder Hundebesitzer Hundesteuer zahlen muss, auch wenn der Hund nur vorübergehend aufgenommen wird.

Die Klage einer Tierschützerin aus Göppingen, welche 1.200 Euro Hundesteuer nachzahlen sollte, wurde abgewiesen. Die Frau weigerte sich, den Betrag für die Jahre 2000 bis 2004 nachzuzahlen, da sie Mitglied eines Tierschutzvereines sei und die Tiere nur vorübergehend versorgt hätte.

Sie hatte sich in dem angegeben Zeitraum um die herrenlosen Hunde "Blümchen" und "Ela" gekümmert.