Besitzer dürfen ihre Hunde nicht während der Arbeitszeit im Auto lassen

Von Melanie Ruch
15. Oktober 2013

Wer sich einen Hund anschafft, der muss für eine artgerechte Unterbringung, Versorgung und Beschäftigung des Tieres sorgen können. Wer das aus beruflichen oder privaten Gründen nicht sicherstellen kann, sollte dem Tier zuliebe von diesem Vorhaben absehen.

Zu einer artgerechten Haltung zählt dabei auch, dass der Besitzer seinen Hund während der Arbeit nicht im Auto einsperrt, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Fall urteilen musste. In dem vorliegenden Fall hatte ein Hundehalter einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, weil das Landratsamt Ludwigsburg ihm in einer Verfügung mit einem Sofortvollzug gedroht hatte, wenn er seine Hündin weiterhin an vier Tagen die Woche während seiner achtstündigen Arbeitszeit in seinem Auto einsperrt.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag natürlich ab und urteilte, dass das Auto keine angemessene Unterbringung für einen Hund über mehrere Stunden darstellt, weil es weder ausreichend Platz für Bewegung noch Schutz vor Kälte oder Hitze bietet.