Weniger Kampfhunde durch extrem hohe Steuer?

Von Max Staender
13. August 2013

Die Population von Kampfhunden in Deutschland könnte durch astronomisch hohe Steuern für diese als gefährlich eingestuften Tiere durchaus etwas eingedämmt werden. Allerdings hat dem das Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun einen Strich durch die Rechnung gemacht, indem sie einen Steuersatz für Kampfhunde in Höhe von 2000 Euro als unrechtmäßig einstufte, da dies nur dem Verbot der Kampfhundehaltung und nicht der Einnahmeerzielung diene.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Ehepaar gegen einen von der Gemeinde ausgestellten Steuerbescheid gewandt, woraufhin die Gemeinde anfangs beim Verwaltungsgericht München einen Erfolg zielte. Erst im Berufungsprozess hatten die vorsitzenden Richter des BayVGH den Hundehaltern Recht gegeben, da der Lenkungszweck nicht derart dominieren dürfe, dass es nicht mehr um die Einnahmeerzielung gehe.

Bei einer Hundesteuer von 2000 Euro ziele eine Gemeinde allerdings ersichtlich darauf ab, dass man die Haltung bestimmter Hunderassen praktisch unmögliche mache, was im Grunde einem Hundehaltungsverbots gleichkomme, so die Richter.