Leinenpflicht für große Hunde in München: Mehr Sicherheit vor allem auf Kinderspielplätzen

Von Nicole Freialdenhoven
24. Juli 2013

Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe unterliegen in München in Zukunft einer allgemeinen Leinenpflicht und dürfen an den meisten öffentlichen Orten nicht mehr frei umherlaufen - auch in Parks nicht. Damit schließt sich die Landeshauptstadt anderen Städten in Bayern an, wo der Leinenzwang schon länger gilt. Immer wieder kommt es im Freistaat zu Zwischenfällen mit großen Hunden. Allein in Nürnberg wurden im letzten Jahr 64 Beißvorfälle verzeichnet.

Allerdings müssen die Städte darauf achten, dass noch immer ausreichend Grünflächen zur Verfügung stehen, auf denen sich die Hunde austoben können. Die Leinenpflicht gilt vor allem dort, wo Kinderspielplätze in der Nähe sind. Ausgeschlossen davon sind jedoch Kampfhunde, für die in vielen Städten generell Leinenpflicht herrscht und vor der Anschaffung eine Erlaubnis der Gemeinde benötigt wird. In München sind Hunde dieser Kategorie - zum Beispiel Pitbull Terrier und American Staffordshire-Terrier - sogar komplett verboten.

Nicht nur die Leinenpflicht wird in bayerischen Städten unterschiedlich gehandhabt, auch bei der Hundesteuer gibt es große Unterschiede. So kostet die jährliche Steuer für den ersten Hund in Aschaffenburg gerade einmal 40 Euro. In Nürnberg liegt sie mit 132 Euro dreimal so hoch. In München müssen Hundebesitzer für ihren Liebling 100 Euro berappen.