Ausgesetzte Tiere: Wer ist für Kosten verantwortlich?

Von Nicole Freialdenhoven
21. Februar 2013

Immer wieder werden Hunde und andere Tiere in Deutschland von verantwortungslosen Haltern ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen. Ärgerlich für tierliebende Menschen, die ein gefundenes Tier retten und ins Tierheim bringen: Sie bleiben möglicherweise auf den Kosten für ihre Aktion sitzen. Zumindest wenn es nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz geht, gegen das jedoch noch Einspruch erhoben werden kann.

Im verhandelten Fall ging es um eine Rechnung von 561,75 Euro, die der Tierschutzverein der Verbandsgemeindeverwaltung schickte und die diese nicht zahlen wollte. Der Tierschutzverein hatte sich um einen ausgesetzten Hund gekümmert, der von einer Autofahrerin auf einem Autobahnrastplatz gefunden und zur nächsten Polizeidienststelle gebracht worden war. Die Polizei hatte den Tierschutzverein verständigt, der den Hund abholte, behandelte und im Tierheim unterbrachte.

Der Verein wollte das Geld nun von der Verwaltung zurück haben, die sich jedoch für ebenso wenig zuständig erklärte, wie die Veterinärbehörde. Auch die Polizei verweigerte die Zahlung. Eine Klage wurde nun vom Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen. Schließlich hatte der Tierschutzverein den Hund freiwillig mitgenommen und war nicht von der Polizei dazu verpflichtet worden.