Wenn es in den Urlaub geht und der Hund nicht mit kann, wird er schon mal bei Verwandten, Freunden oder einer Pflegestelle untergebracht. Verursacht der Vierbeiner dann durch einen Biss oder ähnliches Schäden, haftet hierfür weiter der Besitzer des Hundes, so die Richter vom Oberlandesgericht Celle.
Im Fall ging es um einen Tierarzt, der von einem Hund gebissen wurde, als dieser aus der Narkose erwachte. Seine Besitzerin war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Praxis und konnte daher keinen Einfluss auf ihren Hund nehmen. Dennoch verlangte der Arzt Schmerzensgeld von der Frau. Die Richter gaben dem Tierarzt Recht.
Dieses Grundsatzurteil kann auch für Pferdehalter wichtig sein, wenn ihr Pferd durch einen Fußtritt Mensch oder Sachen verletzt. Experten empfehlen Personen, die Tiere halten, daher eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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