Urteil zu Tierhaltung in Mietwohnungen

Fünf Hunde in einer Mietwohnung sind vier zu viel

Von Ingo Krüger
9. Dezember 2014

Bei der Haltung von Tieren in einer Mietwohnung kommt es nicht selten zu Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn. Gerade wenn Regelungen im Mietvertrag fehlen, treffen sich die Parteien vor Gericht wieder.

So auch im Fall eines Ehepaars, das in seiner 2,5-Zimmer-Wohnung mit etwa einhundert Quadratmetern Wohnfläche fünf kleine Hunde hielt. Dabei berief sich das Paar auf eine mündliche Vereinbarung. Fünf Tiere waren dem Vermieter jedoch zu viel. Vor allem, da sich die Mieter angewöhnt hatten, schmutzige Decken am Fenster auszuschütteln. Einmal trafen sie dabei eine Besucherin.

Entscheid des Amtsgerichts gegen die Hundehalter

Das Amtsgericht (AG) München entschied, dass zwar die Haltung eines Vierbeiners gestattet sei, nicht jedoch der Besitz von fünf Hunden (Az.: 424 C 28654/13). Dies entspreche nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Zudem habe der Eigentümer unter Zeugen zwar mündlich den Besitz eines Hundes erlaubt, eine Zusage für fünf Hunde gebe es jedoch nicht.

Der Richter urteilte darüber hinaus, dass die Mieter zwar Decken ausschütteln dürften, sich aber vergewissern müssten, dass sie dabei niemanden gefährden.