Keine allgemeine Regelung - Die Gültigkeit eines Gutscheins hängt vom Anbieter ab

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
15. Dezember 2010

Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken. Ob diese für eine Parfümerie, ein Kleidungsgeschäft oder eine Buchhandlung gelten - mit einem Gutschein muss man sich im Normalfall keine Sorgen darüber machen, der Empfänger könne nichts damit anfangen, schließlich hat er die freie Wahl, wofür er ihn einlöst. Doch damit dies auch geschehen kann, ist es wichtig zu wissen, dass Gutscheine nicht ewig haltbar sind.

Ein allgemeines Gesetz für die Gültigkeit gibt es nicht, daher sollte derjenige, der den Gutschein ausstellen lässt, am besten immer direkt nachfragen. Auf vielen Exemplaren steht geschrieben, wie lang man sie einlösen kann, meistens jedoch fehlt so eine Angabe. Generell gilt: "Je höher der Gutscheinwert und je spezieller die einzulösende Ware oder Dienstleistung ist, desto länger muss die Einlösefrist sein", so ein Sprecher vom Hanseatischen Oberlandesgericht. Wenn Gutscheine unbefristet sind, müssen sie jedoch innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung eingelöst werden.