23. August 2011
Ein schöner Garten sorgt nicht immer nur für Idylle. Häufig kommt es um die grüne Oase zu Stress mit dem Nachbarn.
Die Gartensaison bringt nicht immer nur Freude mit sich. So kann der Garten aus unterschiedlichen Gründen zum Zankapfel zwischen den Nachbarn werden.
Streit um den Garten hat die verschiedensten Ursachen. Vor allem in Mehrfamilienhäusern kommt es häufig zu Auseinandersetzungen um die Nutzung des Gartens. Geregelt wird die Gartennutzung zumeist in den Mietverträgen. So kann beispielsweise ein Vermieter einem Mieter die alleinige Nutzung des Gartens übertragen, wenn dieser dafür den Rasen und die Beete pflegt.
Ein Thema, das im Sommer besonders häufig die Gemüter erhitzt, ist das Grillen im Garten. So fühlt sich so mancher Nachbar durch Gerüche, Rauch und Qualm erheblich gestört. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Häufigkeit der Geruchsbelästigung. Normalerweise ist Grillen grundsätzlich erlaubt, wenn es dadurch nicht zu starken Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt. Zudem hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bis zu 16 Grillpartys pro Jahr gestattet sind.
Zum Zankapfel werden häufig auch Bäume an der Grundstücksgrenze. Von den Bäumen fallen nicht nur Blätter herunter, sondern auch Früchte. Außerdem können sich Wurzeln oder Zweige auf dem Nachbargrundstück verbreiten. Manchmal fühlt sich der Nachbar gestört, wenn ihm ein großer Baum die Sicht verdeckt. Bei überwachsenden Wurzeln oder überhängenden Zweigen darf der Nachbar sie an der Grenze seines Grundstücks zurechtschneiden. Das gilt jedoch nur dann, wenn eine Beeinträchtigung vorliegt.
Prinzipiell kann der Nachbar auch eine Beseitigung durch den Besitzer des Baums verlangen. Bei herunterfallenden Früchten oder Blättern muss der Nachbar hingegen selbst für deren Beseitigung sorgen, wenn er sich dadurch gestört fühlt. Dafür darf er die gesammelten Früchte dann aber auch selbst verwerten. Hängen die Früchte jedoch noch an den Zweigen, dürfen sie selbst dann nicht gepflückt oder abgeschüttelt werden, wenn sie in das eigene Grundstück hineinragen.
Ein weiteres Streitthema ist die Grundstücksgrenze. Meistens werden die Grundstücke jedoch durch Zäune, Hecken oder Mauern klar voneinander abgegrenzt. Ist dies nicht der Fall, gilt, dass je die Hälfte des Grundstücks einem Eigentümer gehört, sodass jeder für die Instandhaltung seiner Hälfte verantwortlich ist.
Manche Menschen fühlen sich auch durch das Aussehen des Nachbargartens gestört. Einen Anspruch darauf, dass ein Garten vom Nachbarn besonders gepflegt oder gestaltet werden muss, gibt es jedoch nicht.
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