Was wenn ein Privatfoto im Internet veröffentlicht wird?

Nur, wenn abgebildete Personen ihr Einverständnis dazu geben, darf man Bilder veröffentlichen

Von Marion Selzer
24. Februar 2012

Heute ist es Standard, dass privat gemachte Schnappschüsse von Freunden und Bekannten im Internet auf diversen Plattformen veröffentlicht werden. Anders als beim Einkleben der Fotos in Alben kann hier jedoch eine breite Öffentlichkeit auf die Fotos zugreifen, das ist nicht immer im Sinne der abgelichteten Person. Was dann?

Strafrechtliche Folgen der Privatsphärenverletzung

Gemäß dem Recht an der Persönlichkeit dürfen Bilder, die andere Personen zeigen, nicht veröffentlicht werden. Nur, wenn diese ihr Einverständnis dazu geben, darf man das machen. Sonst kann so ein Vorgehen sogar strafrechtlich belangt werden. Abgesehen davon, dass das Ablichten von Personen in einem privaten Bereich, die damit nicht einverstanden sind, ebenfalls strafrechtlich untersagt ist.

Schnappschüsse von öffentlichen Veranstaltungen

Allerdings sollte man mit dem Veröffentlichen von Fotos auch dann vorsichtige sein, wenn das Ablichten zwar abgesegnet wurde, aber kein Wort über das Hochladen im Netz gefallen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Fotos im privaten Bereich gemacht wurden. Schnappschüsse von öffentlich frei zugänglichen Veranstaltungen wie Sportevents, Konzerten oder Karnevalsveranstaltungen dürfen in der Regel ohne Weiteres veröffentlicht werden.