Sind privat aufgenommene Videos vor Gericht als Beweismittel zulässig?

Von Max Staender
11. Juli 2013

Da private Filmaufnahmen zumindest laut einem Urteil des Amtsgerichts München nicht automatisch gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, sind sie vor Gericht durchaus als Beweismittel zulässig. Dabei muss vorausgesetzt sein, dass dieses Video nicht gezielt eine bestimmte Person aufzeichnen und es anschließend auch nicht veröffentlicht werden darf.

Im verhandelten Fall wollte ein Radfahrer nach einem Unfall die Schuld eines Cabriofahrers beweisen. Dank einer Helmkamera war auf dem Video deutlich zu sehen, wie der Autofahrer den Radler zuerst ohne Abstand überholte, ihm anschließend den Stinkefinger zeigte und ihn durch Ausbremsen zum Sturz provozierte.

Da er seine Grundrechte verletzt sah, protestierte der Autofahrer gegen das Video vor Gericht - laut den Richtern zu Unrecht. In der Rechtssprechung ist das Interesse jedoch anerkannt, wenn es um die Beweissicherung geht, sodass es in diesem Fall den Autofahrer sogar entlastet. Bei einer Geschwindigkeit von 24 km/h hätte der Radler zum Cabrio nämlich mehr Abstand halten müssen.

Da man den Mittelfinger auf dem Video nicht sehen konnte und der Radfahrer auch anders hätte bremsen können, sprach die vorsitzende Richterin den Cabriofahrer schließlich von der Anklage frei.