Kurzberichterstattung über wichtige Fußballspiele für alle TV-Sender möglich

Von Max Staender
24. Januar 2013

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt festgelegt, dass Kurzberichterstattungen über wichtige Fußballspiele auch in Zukunft von allen TV-Sendern ausgestrahlt werden dürfen. Dem ging ein jahrelanger Rechtsstreit des Fernsehsenders Sky Österreich mit voraus, der für Exklusivrechte an der Europa League zwischen den Jahren 2009 und 2012 mehrere hundert Millionen Euro hingeblättert hatte.

Allerdings scheiterte der Pay-TV-Sender jetzt mit der Klage gegen den öffentlich-rechtlichen ORF und muss nun weiterhin anderen Sendern quasi kostenlos die entsprechenden TV-Bilder überlassen. Da das auf Nachrichtensendungen beschränkte Recht auf eine kurze Berichterstattung hierzulande nicht umgesetzt wird, hat das Urteil für Deutschland keine weiteren Auswirkungen.

Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass die kurze Berichterstattung ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel sei, das Grundrecht auf Informationsfreiheit wahrt und daneben den Pluralismus fördert.