BGH-Urteil: Wahrsager dürfen nicht menschliche Problemlagen ausnutzen

Wer als "übernatürlicher" Berater psychisch labile Menschen berät, muss mit Rückzahlungen rechnen

Von Frank Hertel
18. Januar 2011

Das Aktenzeichen III 7R 87/10 hatten die Wahrsager, Kartenleger und magischen Lebensberater in Deutschland wohl übersehen. Es ist die Kennziffer eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Ab sofort dürfen "übernatürliche" Berater nicht mehr psychisch labile Menschen oder solche in schwierigen Lebenslagen beraten, ohne eine Rückzahlung des Honorars zu riskieren.

Der entsprechende Fall, der zu diesem Urteil führte, hört sich an, wie ein schlechter Film: Ein Mann, der die Trennung von seiner Freundin nicht verkraftete, ließ sich im Jahr 2008 von einer Kartenlegerin 35000 Euro abnehmen. Sie versprach dem Messebauer immer wieder, dass seine Freundin bald zu ihm zurück käme.

Verweigerung einer weiteren Zahlung führt zum BGH-Urteil vor Gericht

Anfang 2009 hatte der Mann seine Krise immerhin so weit überwunden, dass er eine Sektenberatung aufsuchte und dort, bei der Stuttgarter Aktion Bildungsinformation, ganz "natürliche" Berater mit seinem neuen Geldproblem konfrontierte. Das war so erfolgreich, dass er sich 2009 weigerte, noch weitere 7.000 Euro an die Kartenlegerin zu überweisen.

Das gefiel der Dame nicht. Sie zog vor Gericht. Ihr Anwalt sagte, sie verlange mit dem selben Recht Geld, wie ein Pfarrer, der ein Gebäude mit Weihwasser segnet.

Diese Argumentation verfing nicht. Es kam zum BGH-Urteil. Ab sofort müssen sich "Magier" davor hüten, menschliche Problemlagen auszunutzen. Jetzt wird geprüft, ob die Frau "sittenwidrig" gehandelt hat. Falls ja, bekommt der liebeskranke Messebauer sein Geld zurück.

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