Schulden beim Energieversorger - und nun? Wann die Stromsperre droht

Von Dörte Rösler
15. November 2013

Schulden beim Energieversorger - und nun? Wenn die Stromschulden mehr als 100 Euro betragen, darf der Anbieter die Leitung sperren. Zuvor muss er jedoch schriftlich vor der Stromsperre warnen. Der Kunde hat dann vier Wochen Zeit, seine Rechnung zu begleichen. Drei Tage vor dem Abstellen müssen die Versorger zudem genaue Details zur Kappung mitteilen.

Sperrung bei veralteten elektronischen Geräten

In den meisten Fällen wirkt die Methode. Nach Angaben der Bundesnetzagentur verschickten die Versorger 2011 mehr als sechs Millionen Sperrandrohungen, in 312.000 Fällen wurde die Energie tatsächlich gekappt. Damit lagen die Zahlen niedriger als erwartet. Die Sperrung trifft aber vor allem Menschen, die sich viel zu Hause aufhalten und veraltete elektronische Geräte nutzen. Geld für die Investition in stromsparende Modelle haben sie nicht.

Wer kein Geld hat, um die Rechnung zu begleichen, muss dennoch nicht im Dunkeln sitzen. Statt zu zahlen kann man der Forderung widersprechen - am besten nach der allerersten Warnung. Solange das Verfahren läuft, dürfen die Versorger den Strom nicht abdrehen. Oft führt auch schon ein Telefonat weiter.

Strom gegen Vorkasse?

Eine Änderung für Stromkunden könnte außerdem das Prepaid-System bringen, das Union und SPD derzeit entwickeln. Strom soll demnach nur noch gegen Vorkasse fließen. Inhaltliche Details und ein Zeitplan zur Umsetzung liegen jedoch noch nicht vor.