Alte Heizkessel müssen raus - Energieeinsparverordnung verlangt Austausch bis 2015

Von Dörte Rösler
22. Oktober 2013

Die neue Energieeinsparverordnung zwingt Hausbesitzer zu teuren Maßnahmen. Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen im kommenden Jahr gegen effizientere Modelle eingetauscht werden. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die bereits einen hohen Wirkungsgrad haben. Und auch Eigentümer, die erst seit 2002 im Haus wohnen, können ihren Kessel noch behalten.

Alle anderen Hausbesitzer sollten schon mit dem Sparen anfangen. Sogenannte Konstanttemperaturkessel, wie sie in den meisten älteren Häusern stehen, müssen bis 2015 ausgewechselt sein. Hergestellt wurde dieser mittlerweile veraltete Kesseltyp bis etwa 1980. Danach kamen Brennwertkessel oder Niedertemperaturheizkessel, die bei guter Leistung von der Austauschpflicht befreit sind.

Kritik kommt von der Branche für erneuerbare Energien und von Umweltschützern. Ihnen setzt die EnEV 2014 zu wenig Impulse, um die Energiewende im Wärmesektor wirklich voranzutreiben.