Energiefirmen müssen ihren Kunden mehr Zahlungswege anbieten

Von Dörte Rösler
5. Juli 2013

Dass man die Rechnungen vom Stromlieferanten bezahlen muss, ist klar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, müssen die Unternehmen ihren Kunden jedoch mehr Auswahl bei den Zahlungswegen bieten. Für viele Firmen bedeutet das eine Änderung der Geschäftsbedingungen.

Anstoß nahmen die Richter vor allem an der Ungleichbehandlung von Lastschriften und Überweisungen. Künftig sollen die Kunden frei entscheiden können, in welchem Turnus und auf welchem Weg sie ihre Rechnungen bezahlen.

Konkrete Vorteile bietet dies für Personen, die kein eigenes Konto haben. Da sie keine Einzugsermächtigung erteilen können, bleibt ihnen nur die Überweisung. Diese wiederum wurde von manchen Unternehmen nur akzeptiert, wenn der Kunde die gesamte Jahresrechnung im Voraus bezahlt. Nach Auffassung des Gerichtes schränkt das die Freiheit der Kunden unzulässig ein.