Solaranlage: Was ein Haus mit Solardach bringt

Bei einer Photovoltaikanlage handelt es sich um eine Solaranlage, die man auf dem Dach errichtet. Auf diese Weise lässt sich Sonnenwärme als regenerative Energie verwenden. Für den Anlagebetreiber stellt diese Form des Stromsparens eine rentable Investition dar. Die Menge an Strom, die so erzeugt werden kann, hängt von der so genannten Nennleistung ab. Lesen Sie alles Wissenswerte über die Photovoltaikanlage und informieren Sie sich, ob diese Form des Stromsparens eventuell auch für Sie rentabel wäre.

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher

Haus mit Solardach? - Wissenswertes zur Photovoltaik

Photovoltaik ist die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie. Neben Wind oder Erdwärme gehört die Sonne zu den erneuerbaren, den so genannten regenerativen Energien. Sie verbrauchen sich nicht auf - sie regenerieren sich eigenständig und sind dadurch unerschöpflich.

Hinzu kommt, dass die erneuerbaren Energien als Energiequelle kostenlos sind. Der Sonnenschein, also die Sonneneinstrahlung selbst, kostet nichts.

Die Kosten der Photovoltaik entstehen durch die technische Umwandlung der Sonnenstrahlen in den Strom als Energie. Umgangssprachlich wird auch der so erzeugte Strom als erneuerbare Energie bezeichnet.

Unterschiede zwischen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

Photovoltaikanlagen zählen ebenso wie Solarthermieanlagen zu den Solaranlagen. Den Unterschied macht die erzeugte Form der Energie: so wird durch Pthotovoltaikanlagen Strom erzeugt. Eine Solarthermieanlage hingegen erzeugt Wärmeenergie.

Vorzüge und Nachteile der Photovoltaikanalage

Mit dem durch die Photovoltaik erzeugten Strom soll der Anteil des Stroms, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, gegenüber dem gesamten Strombedarf sukzessive erhöht werden. Das ist in den vergangenen Jahren so gut gelungen, dass die staatliche Förderung für die Photovoltaik kontinuierlich reduziert wird. Die so genannte Einspeisevergütung, die der Photovoltaik-Betreiber zwanzig Jahre lang ab Inbetriebnahme der Anlage für den Verkauf des erzeugten Stroms erhält, wird zurzeit im Jahresrhythmus gekürzt.

Ungeachtet dessen ist die Photovoltaik für den privaten Anlagebetreiber auch langfristig eine rentable Investition. Er kann sich alternativ dazu entscheiden, den erzeugten Strom selbst zu nutzen. Dementsprechend weniger bis hin zu keinen Strom braucht er zu kaufen - er wird also von der Strompreisentwicklung unabhängig.

Zu den weiteren Vorteilen zählt

  • die flexible Installation auf dem Dach oder auch im Garten
  • die umweltfreundliche Form der Stromerzeugung
  • die unbegrenzte und kostenlose Verfügbarkeit der Energiequelle
  • die Nutzung auch ohne Sonnenschein, wenn ein Stromspeicher installiert ist
  • die Möglichkeit der Förderung
  • die gute Funktionsweise bei hochwertigem Produkt, sodass Wartungsarbeiten gering ausfallen
  • das Fehlen von Lärm-, Geruchs- sowie Schadstoffbelästigungen

Die Photovoltaik hat aber auch Nachteile. Nennenswert sind

  • die Abhängigkeit der Stromeinspeisung einer solchen Anlage von Ort, Wetter, Ausrichtung und Tageszeit
  • der Austausch des Wechselrichters von Zeit zu Zeit
  • die hohen Investitionskosten
  • die für viele Menschen störende Optik

Nennleistung - Wie viel Strom kann durch die Solaranlage erzeugt werden?

Wie viel Strom mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Eigenheims erzeugt werden kann, wird unter anderem durch die Nennleistung beeinflusst. Die Nennleistung der Module auf dem Gebäudedach ist somit mitentscheidend für den Ertrag, also für den erzeugten Strom in Kilowattstunden, kurz KW/h. Sie wird in Watt Peak, kurz Wp, gemessen und errechnet sich unter anderem aus der Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Module.

Mit ihnen werden die Sonnenstrahlen eingefangen, sozusagen gesammelt. Über die technische Vorrichtung mit dem Wechselrichter erfolgt die Umwandlung in Strom.

Für eine standardisierte Nennleistung als Berechnungsgrundlage werden die Bestrahlungsstärke, die Luftmasse sowie die Modultemperatur zugrunde gelegt. Die Bedingungen für einen standardisierten Test sind

  • 25 Grad Celsius Modultemperatur
  • die Luftmasse, zu Englisch Airmass von AM 1,5 für den Einfallswinkel von 48°, sowie
  • eine Bestrahlungsstärke von 1.000 Watt je m².

Anhand dieser internationalen Basiswerte, den Standard Test Conditions STC, wird der individuelle Wert für das betreffende Gebäudedach errechnet.

Erzeugte Strommenge

Aus der Nennleistung ergibt sich der Ertrag für die Photovoltaik-Anlage. Das ist der erzeugte Strom, gerechnet in kW/h. Zugrunde gelegt wird bei einer Rentabilität der Photovoltaik-Anlage die jährlich erzeugte Strommenge.

Sie wird durch jahreszeitliche sowie witterungsbedingte Schwankungen der Sonnenenergie beeinflusst - weiterhin durch

  • die Dachneigung
  • den Standort des Gebäudes mit möglichen Verschattungen
  • die Ausrichtung der Dachfläche in eine oder mehrere Himmelsrichtungen, sowie maßgeblich<
  • die Qualität der Module.

Diese Werte werden tabellarisch zusammengeführt und berechnet. Daraus lassen sich sowohl die Nennleistung als auch der rechnerisch zu erwartende Ertrag ablesen. Diese Zahlenangaben sind eine Grundlage für die Berechnung der Rentabilität einer Photovoltaik-Anlage mit ihrer Investition einerseits und dem Erlös andererseits; sei es zum Verkauf an den Energieversorger oder zur Selbstnutzung.

Vorsicht: Beeinträchtigung des Nachbars durch die Solaranlage vermeiden

Wenn eine Solaranlage den Nachbarn blendet, muss der Besitzer für Abhilfe sorgen; die Nachbarn dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. In einem Fall, der vor Gericht landete, durch eine solche Anlage an bestimmten Tages- und Jahreszeiten der gegenüberliegende Nachbar in seiner Wohnung von den Sonnenstrahlen zur starken Blendung. Doch der betreffende Hausbesitzer lehnte alle Beschwerden ab und bezeichnete das Blenden als gering und unwesentlich.

Trotz Einspruch des Angeklagten bekam Kläger schließlich Recht

Solche Anlagen seien auf den Dächern in der heutigen Zeit überall üblich. Zudem wollte er wegen der hohen Kosten auch keine baulichen Maßnahmen, wie den Bau eines Sichtschutzes, ergreifen.

Daraufhin kam es zur Klage, wobei ein Sachverständiger dem Kläger Recht gab, doch das Landgericht stellte sich zuerst auf die Seite des Hausbesitzers. Erst das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschied den Fall zu Gunsten des Klägers, denn durch das Blenden werde die Nutzung des fremden Eigentums stark beeinträchtigt.

Nachbarn müssen Blendung nur in wenigen Fällen dulden

Ein solches Blenden kann aber neben Solar-Anlagen auch durch glasierte Dachziegeln oder Blechdächer verursacht werden. Doch wie die Richter am Oberlandesgericht erklären, muss man als Nachbar eine solche Reflektion nur dann dulden, wenn es auch ortsüblich sei.

Auch wenn Solar-Anlagen mittlerweile weitestgehend ortsüblich sind, so dürfen diese nicht automatisch störend wirken. Der Hausbesitzer muss seine Anlage jedoch deswegen nicht wieder abmontieren, sondern nur die störende Auswirkung beseitigen.

Kosten und Finanzierung - Für wen lohnt sich die Photovoltaikanlage?

Die Photovoltaik-Anlage ist, abhängig von der Dachflächengröße, eine Investition im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Eurobereich. Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung wird mit einer durchschnittlichen Finanzierungsdauer von zwölf bis fünfzehn Jahren gerechnet.

In diesem Zeitraum sollten sich bestenfalls die Ausgaben mit den Einnahmen aus Einspeisevergütung und Steuerersparnis decken - die Photovoltaik-Anlage rechnet sich also. Wenn die Ausgaben für Zinsen und Tilgung wegfallen, bleiben die Einnahmen unverändert bestehen.

Jetzt ist die Photovoltaik-Anlage ein lukratives Einkommen. Spätestens nach Ablauf der zwanzigjährigen Einspeisevergütung kann der Betreiber dazu übergehen, den gesamten Strom selbst zu nutzen.

Welche zukünftige Regelung einmal an die Stelle der Einspeisevergütung treten wird, ist zurzeit weder bekannt noch erkennbar. Abgesehen von dem aktiven Beitrag zur Ressourcennutzung der natürlichen Energie Sonne und dem daraus erzeugten Strom ist die private Photovoltaik-Anlage mittel- und langfristig eine mehr als rentable Investition.

Der Einbau von Sonnenkollektoren lohnt sich nicht immer und für jeden

Der Bund fördert seit Kurzem erneuerbare Energien stärker als bislang. Dazu zählen auch Anlagen für Solarstrom. Doch nicht immer rechnet sich der Einbau von Sonnenkollektoren. So ist der Standort von großer Bedeutung. Damit ist nicht die Region gemeint, in der ein Haus mit einer solchen Anlage steht, sondern, dass sich die Module nicht im Schatten von

befinden sollten.

Die eigene Anlage sollte der Größe des Eigenverbrauchs entsprechen

Da die Einspeisevergütung immer weiter sinkt, lohnt es sich kaum noch, mehr Strom zu produzieren, als man selbst benötigt. Die eigene Anlage sollte daher der Größe des Eigenverbrauchs entsprechen. Für einen Vier-Personen-Haushalt ist eine Fläche von 30 Quadratmetern empfehlenswert.

Es ist nicht erforderlich, dass die Kollektoren nach Süden ausgerichtet sind. Wichtiger ist die Neigung der Module. Optimal sind 30 Grad. Bei weniger als 25 und mehr als 60 Grad reduziert sich der Ertrag um bis zu zehn Prozent.

Geeignete Module und was man ansonsten beachten sollte

Für Eigenheime sind aufgrund ihres hohen Wirkungsgrads mono- und polykristalline Siliziummodule sinnvoll. Bei großen Solaranlagen taugen auch Dünnschichtmodule, die günstiger sind, aber einen geringeren Wirkungsgrad besitzen und daher mehr Fläche benötigen.

Die Funktionsfähigkeit ist meist für 20 bis 30 Jahre gewährleistet. Dacharbeiten sollte man daher vor der Installation der Module durchführen. Zusätzlich zu den Modulen wird ein Wechselrichter gebraucht. Die Kabel sollten

  • wetterfest und
  • UV-beständig

sein.

Photovoltaik ist steuerpflichtiges Gewerbe

Die Photovoltaik selbst ist ein steuerpflichtiges Gewerbe. Der Anlagenbetrieb muss als solches angemeldet werden. Wenn der Photovoltaik-Betreiber auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz verzichtet, dann spart er die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Er erhält die gezahlte Mehrwertsteuer für alle Ausgaben im Rahmen der Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurück. Umgekehrt muss er die anteilige Mehrwertsteuer für die erhaltene Einspeisevergütung an das Finanzamt abführen.

Obwohl die Photovoltaik-Anlage von dem Privatmann als Endverbraucher betrieben wird, spart er als gewerbetreibender Anlagenbetreiber knapp zwanzig Prozent der Investitionskosten, die er als privater Investor ohnehin bezahlt. Entweder wird die Fremdfinanzierung dadurch günstiger, oder es kann zusätzlich in die Verbesserung von Qualität und Leistungsfähigkeit der Anlage investiert werden.

Pacht statt Kauf: Stromkosten sparen mit einer gemieteten Solaranlage

Mit einer Solaranlage auf dem Dach lassen sich die Energiekosten senken. Doch viele Hausbesitzer schrecken vor einer Installation der Zellen zurück, da ihnen die Investition zu hoch ist.

Eine Alternative bieten immer mehr Stadtwerke an: Solaranlagen zum Pachten. Bislang ist die Nachfrage jedoch noch gering. Experten gehen von einer dreistelligen Zahl an Pachtverträgen aus.

Solarpotenzial-Kataster

Mit einem sogenannten Solarpotenzial-Kataster können Interessenten mit Hilfe eines dreidimensionalen Oberflächenmodells ausrechnen, ob das Dach ihres Hauses überhaupt für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Kosten für die EEG-Umlage müssen die meisten Eigentümer jedoch nicht einkalkulieren, da eine typische Eigenheimanlage bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt unter die Bagatellgrenze fällt und daher von der Abgabe ausgenommen ist.

Stromkostenersparnisse

Das Mieten einer Fünf-Kilowatt-Fotovoltaik-Anlage rechnet sich schon ab einem Jahresstrombedarf von 4500 kWh. Dann können immerhin rund 30 Prozent des auf dem Dach produzierten Solarstroms direkt im Gebäude genutzt werden - vorausgesetzt, dass im Haushalt gezielt mit der Sonne gespült, gewaschen und getrocknet wird. Die Stromkostenersparnisse sind dann größer als die Ausgaben für die Miete der Anlage.

Was es vorab zu beachten gilt

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Hausbesitzer nachfragen sollten, was mit der Photovoltaikanlage nach dem Ablauf des Pachtvertrages passiert. Weiterhin müsse geklärt werden, wer für Dachreparaturen aufkommt, wenn die Anlage dabei abgebaut werden muss. Vor allem sollten Eigentümer kein Nutzungsrecht - die sogenannte Dienstbarkeit - ins Grundbuch eintragen lassen. Besondere Vorteile bringe eine Solaranlage nach Meinung von Experten jedoch erst dann, wenn Pächter selbst produzierten Strom zusätzlich zur Abgabe ins Netz stellen und damit Geld einnehmen dürften.

Gewährleistung der Solaranlage

Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt fünf Jahre. Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lässt, kann Mängel jedoch nur zwei Jahre lang reklamieren. Da die Solarzellen für den Bestand und die Nutzbarkeit des Gebäudes bedeutungslos sind, gilt die verkürzte Verjährungsfrist.

Mit dieser Beurteilung hat der Bundesgerichtshof die Klage eines Landwirtes abgewiesen, der von seiner Gebäudeversicherung Schadenersatz für seine 300.000 Euro teure Solaranlage forderte. Durch Blitzschlag und Schnee war die Anlage so geschädigt worden, dass 144 von 500 Modulen ausfielen. Die Versicherung muss allerdings nicht zahlen, da die Mängel mehr als zwei Jahre nach der Installation entstanden.

Interessant ist dieses Urteil für rund eine Million Hausbesitzer, die eine eigene Solaranlage betreiben.