BGH stärkt Rechte von Stromkunden - Netzbetreiber muss für Überspannungsschäden zahlen

Von Ingo Krüger
27. Februar 2014

Bei Überspannungsschäden nach Störungen der Stromversorgung muss der Netzbetreiber zahlen. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 144/13).

Strom sei auch ein Produkt, erklärten die Richter. Sei es fehlerhaft, trage der Netzbetreiber aufgrund des Produkthaftungsgesetzes die Verantwortung. Der Strom, so der BGH, müsse in der nutzbaren Spannung im Haushalt ankommen.

Kläger erhält Schadensersatz

Im vorliegenden Fall waren nach einem Stromausfall eine Heizungsanlage, ein elektrisches Garagentor und kleinere Elektrogeräte aufgrund einer Überspannung beschädigt worden. Der Kläger bekam 2300 Euro Schadenersatz zugesprochen.