26. Juli 2011
Geht ein elektronisches Gerät kurz nach dem Kauf kaputt, ist dies ärgerlich. Damit der Kunde dann zu seinem Recht kommt, sollte er den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.
Kauft man sich ein elektronisches Gerät wie einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer und kommt es schon bald darauf zu einem Schadensfall, muss der Kunde oftmals mit dem Händler um sein Recht kämpfen. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen Garantie und Gewährleistung wichtige Unterschiede gibt.
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei der Garantie handelt es sich in Deutschland um eine freiwillige Leistung, die von den Herstellern eines Produktes erbracht wird. Mitunter übernehmen auch die Händler die Garantie, was aber nur sehr selten der Fall ist. Festgelegt werden die Garantiebedingungen von dem Hersteller oder Händler selbst. Dazu gehören die Dauer der Gültigkeit sowie die Abwicklung im Schadensfall. Kauft man sich einen bestimmten elektronischen Artikel wie zum Beispiel einen Fernseher, kann der Hersteller eine Garantie auf das Gerät oder Teile des Gerätes für einen bestimmten Zeitraum leisten. Ebenso hat der Hersteller die Möglichkeit festzulegen, dass die Garantie nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig ist. So kann die Garantie beispielsweise verweigert werden, wenn der Kunde das Gerät eigenmächtig öffnet. Manche Anbieter von Druckern verweigern die Garantie sogar, wenn der Kunde Tintenpatronen von anderen Anbietern benutzt. Ebenso können bestimmte Teile eines Elektrogeräts von der Garantie ausgeschlossen werden. Auch Versandgebühren erheben die Anbieter mitunter.
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung vom Gesetzgeber festgelegt. Durch die Gewährleistung oder Mängelhaftung wird dem Kunden im Falle eines fehlerhaften Produkts die kostenfreie Beseitigung des Mangels zugesichert. Gültig ist die Gewährleistung ab dem Kaufdatum für zwei Jahre. Beseitigt werden muss der Fehler eines elektronischen Gerätes entweder durch eine Reparatur oder den Umtausch des Produkts. Die Gewährleistung besteht nicht zwischen dem Kunden und dem Hersteller des Geräts, sondern zwischen Endkunden und Händler, wobei es sich in manchen Fällen dabei auch um den Hersteller handelt. Da die Gewährleistung vom Gesetzgeber geregelt ist, kann der Händler deren Inhalt und Bedingungen nicht selbst festlegen. Allerdings muss der Kunde nach einem Zeitraum von sechs Monaten beweisen, dass der Mangel an dem Gerät bereits beim Kauf bestand.
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