Mietshäuser und Weihnachtsdekorationen

Von Karoline Hübl
6. Dezember 2011

Nicht alles was blinkt ist erlaubt. Es gibt sehr viele Fans der Adventskränze und Lichterketten. Was viele Mieter aber nicht wissen: Sie dürfen sich nicht alles erlauben. Natürlich darf jeder einen Kranz an seine eigene Türe hängen oder die Fenster schmücken. Dafür darf man nicht ohne Genehmigung das ganze Stiegenhaus schmücken. Auch, wenn man es gut meint. Es gibt immer wieder Nachbarn, die das nicht dulden.

Bringt man eine Beleuchtung an der Außenfassade an, sollte man unbedingt darauf achten, das alles sicher installiert wird. Auch darf auf keinen Fall die Wand beschädigt werden. Blinkende Lichterketten sollte man so montieren, dass Nachbarn nicht dadurch gestört werden. Generell sollte man diese nach 22:00 abschalten. Alles andere muss man mit dem Vermieter und mit den Nachbarn abklären.