Computer- und Druckerhersteller müssen rückwirkende Urheberabgabe von 900 Millionen Euro zahlen

Von Max Staender
28. Juni 2013

Für die zwischen den Jahren 2001 und 2007 hergestellten Produkte müssen die Computer- und Druckerhersteller an die Verwertungsgesellschaft Wort rückwirkend eine Urheberabgabe von rund 900 Millionen Euro zahlen.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor, weil damit unter anderem Privatkopien von geschützten Texten gemacht werden können. Eine gesetzliche Abgabepflicht von bis zu 12,50 Euro je Gerät besteht erst seit dem 1. Januar 2008.

In erster Linie geht es den Richtern des EuGH darum, dass bei Kopien der Texte für den Privatgebrauch neben den Journalisten auch die Autoren dafür einen "gerechten Ausgleich" erhalten.