Computer gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung für Hartz-IV-Empfänger

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Mai 2010

Oft erhalten Hartz-IV-Empfänger eine Erstausstattung für ihre neue Wohnung. Eine Frau wollte hierbei auch einen Computer zur Verfügung gestellt bekommen und zusätzlich sollte auch ein dazugehörender Grundlehrgang bezahlt werden.

Doch beide Anträge wurden abgelehnt, so dass die Frau Klage einreichte. Aber das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wies diese Klage ab, denn nach der Ansicht der Richter gehört ein Computer nicht zum allgemeinen Haushalt, auch wenn heutzutage ein Computer in sehr vielen deutschen Haushalten verbreitet ist, so ist er aber nicht notwendig.