Die Versicherung haftet nicht generell für Hochwasserschäden am Auto

Von Melanie Ruch
5. Juni 2013

Momentan wird halb Deutschland von einer Jahrhundertflut heimgesucht. Viele Menschen, gerade im Osten, haben ihre Wohnungen und ihr Hab und Gut in den Fluten verloren. Da stellt sich vielen die Frage, wer denn nun für die Schäden aufkommt. Im Fall von hochwassergeschädigten Fahrzeugen ist dies nicht grundsätzlich die Versicherung.

Für Vollkasko-Versicherte gilt generell: Wenn ein stehendes Auto durch das Eindringen von Wasser im Motorraum einen Schaden davongetragen hat, wird dies als Unfall gewertet. Bei Teilkasko-Versicherten entfällt die Schadensregulierung, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten seitens des Autofahrers vorliegt.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherte sein Auto trotz Hochwasserwarnung nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hat oder er, aus welchen Gründen auch immer, stark überflutete Straßen befährt. Auch Schäden durch von Hängen herabgespülte Steine und Geröll werden von der Versicherung getragen.