In neu zugelassenen PKWs ist das Kältemittel R134a verboten - Trotzdem umgehen Hersteller das Verbot

Von Ingrid Neufeld
23. Mai 2013

Die Substanz R134a ist ein verbotenes Kältemittel. Umweltschützer kritisierten jetzt, dass die Automobilindustrie dieses Verbot umgingen, indem sie neu zugelassene PKW-Typen als Erweiterungen der vorangegangenen Generation bezeichneten. So vermeiden sie es, neue Anträge für behördliche Typengenehmigungen zu stellen.

Die Umweltschützer sehen den Skandal im Stillhalten der Behörden, die darum wissen. Dadurch dauert es Jahre länger, bis kein R134a mehr Verwendung finden wird. Deshalb finden Umweltschützer, die Hersteller sollten je PKW eine Strafe von 665 Euro zahlen müssen.

R134a sollte ursprünglich das verbotene FCKW ersetzen, da es jedoch ein starkes Treibhausgas ist, verbietet es eine EU-Richtlinie ab 2017 für sämtliche Neuwagen. Ersatz ist 1234yf, der sich allerdings im Falle eines Brandes in ein hochgiftiges Gas verwandelt, das zudem extrem ätzend wirkt.

Darum verzichtet Daimler auf den Stoff. Die Technik Kohlendioxid als Kältemittel ist angedacht, aber noch nicht einsatzbereit. Doch die Umweltschützer glauben, dass finanzielle Gründe für die Hinauszögerung maßgeblich sind.