Nutzfahrzeug oder Lastwagen? Bei Pickups nicht immer eindeutig

Von Marion Selzer
22. November 2012

Bei der Kfz-Steuer macht es einen erheblichen Unterschied, ob es sich beim angemeldeten Fahrzeug um ein Nutzfahrzeug oder einen Lkw handelt. Gerade bei einem Pickup ist die Entscheidung nicht immer eindeutig.

Wie der Bundesfinanzhof nun bindend festgelegt hat, gilt ein Pickup nur dann als Lastwagen, wenn die Transportfläche über 50 Prozent größer ist als die Nutzfläche. Wer sich einen Pickup zulegen möchte und ihn steuergünstig als Lkw anmelden möchte, sollte sich daher vorab genau über die Aufteilung der Fläche informieren.