Billigautos dürfen Mängel haben

Von Ingo Krüger
27. September 2012

Wer sich einen preisgünstigen Neuwagen kauft, muss sich mit bestimmten Mängeln abfinden. Dies entschied das Landgericht Kiel (Az.: 12 O 277/11). Dazu zählen etwa laute Heul- und Pfeifgeräusche.

Geklagt hatte eine Frau, die sich für rund 14 000 Euro einen Dacia Logan MCV Lauréate zugelegt hatte. Sie monierte laute Geräusche beim Betätigen des Lenkers, die von der Servolenkungspumpe stammten. Auch das Auswechseln der Pumpe half nichts. Zudem wandte die Käuferin ein, dass sie ein reimportiertes Fahrzeug erworben habe, was sie nicht gewusst habe. Daher begehrte sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages für ihren Neuwagen.

Das Gericht vermochte nicht zu klären, ob die Klägerin wusste, dass sie ein reimportiertes Auto gekauft hatte. Der Richter teilte in seiner Urteilsbegründung ferner mit, dass Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit auch bei preisgünstigen Fahrzeugen in Ordnung sein müssten. Allerdings müsse man bei einem Billigauto gewisse Abstriche beim Komfort machen. Die Klage wurde daher abgewiesen.