Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, ist dennoch versichert

Von Cornelia Scherpe
14. Oktober 2010

Um das eigene Leben und das der Mitmenschen nicht in Gefahr zu bringen, sollte man in den Wintermonaten die Sommerreifen gegen Winterreifen austauschen. Wer dies versäumt, genießt aber dennoch den Schutz der Versicherung. Wer im Winter einen Unfall hat und mit Sommerreifen unterwegs war, dessen Versicherung muss in den meisten Fällen dennoch zahlen.

Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Fahrer leer ausgeht, wenn er vor der Fahrt aufgrund der aktuellen Wetterlage hätte erkennen müssen, dass eine Fahrt mit Sommerreifen grob fahrlässig ist. Dies gilt also zum Beispiel, wenn ein schlimmer Schneefall tobt, oder die Straßen spiegelglatt sind.

Ein Problem bei dieser Regel ist jedoch, dass der Gesetzgeber mit dieser Regel einen zu großen Interpretationsspielraum lässt. In vielen Fällen könnte man damit vor einem Gericht landen.