Oldtimer brauchen viel Pflege

Für Oldtimer gelten im Straßenverkehr besondere Regeln, nicht jedoch für Youngtimer

Von William Dorsainvil
2. August 2010

Immer mehr Auto-Freunde nutzen ihre Oldtimer als Alltagsauto. Eben zum Supermarkt oder zur Arbeit ist da nicht ausgeschlossen. Im Jahr 2001 waren beim Kraftfahrtbundesamt, kurz KBA, nur 60.000 Autos gemeldet, heute sind es rund 210.000.

Vorsicht und Pflege sind grade bei Oldtimern oberstes Gebot für Sicherheit

Besitzer eines solchen Oldtimers müssen darauf achten, das Kulturgut ausgiebig zu pflegen. Wasser in der Bremsleitung oder vollkommen veraltete Reifen, die platzen könnten, sind z.B. gefährliche Faktoren.

Auch die technische Ausrüstung ist bei Oldtimern schon längst überholt. Es kann z.B. die Servolenkung wegfallen. Schlechtere Lichter, Bremsen und Reifenhaltung fallen ebenfalls ins Gewicht. Technische Errungenschaften wie moderne Scheinwerfer oder Scheibenwischer sind auch nicht zu unterschätzen. Auch das Fahrgefühl ist vollkommen anders und kann sich auf das Fahren im modernen Auto auswirken.

Laut Statistik kracht es bei den Oldtimern auch öfters als mit modernen Autos, trotzdem liegt die Unfallquote wegen der geringen Fahrleistung noch unter dem Schnitt. Da spielen Faktoren wie wenig Fahrpraxis und Selbstüberschätzung eine größere Rolle. Dagegen hilft z.B. ein spezielles Oldtimer-Fahrtraining, das von manchen Automobilclubs angeboten wird.

Oldtimer sind vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen

Der Vorteil von echten Oldtimern mit dem Buchstaben "H" für "historisches Fahrzeug" am Ende des Kennzeichens oder eine rote "07", die besagt, dass die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, ist die Ausschließung vom Fahrverbot in den Umweltzonen. Ein Auto mit H-Kennzeichen ist für den Dauerbetrieb ausgelegt, sollte aber trotzdem vorwiegend für die Instandhaltung genutzt werden.

Autos mit 07-Kennzeichen dürfen nicht für den Weg zur Arbeit genutzt werden, sondern nur für z.B. Probefahrten oder Teilnahmen an Veranstaltungen. Fahrten zur Werkstatt sind natürlich mit eingeschlossen. Dann gibt es noch die sogenannten "Youngtimer", die nicht mit den "Oldtimern" zu verwechseln sind.

Sie zählen zwar auch schon zu den Klassikern, aber sind von den Umweltplaketten nicht ausgenommen. Aus dem Grund kann man sein Auto einfach nachrüsten lassen. Falls dies bei einem bestimmten Automodell nicht möglich ist, kann man eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen.