2. März 2010
Wer einen Neuwagen mit einer anderen Farbe, als bestellt, geliefert bekommt, kann diesen Wagen ablehnen. Dies war auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, weil die Farbe ein wichtiges Kriterium sei und die Abweichung einen erheblichen Sachmangel darstellt.
Bei dem vorliegenden Fall hatte ein Käufer bei einem Händler in Florida eine Chevrolet Corvette für 55.000 Dollar bestellt. Die Farbe sollte laut Vertrag "Le Mans Blue Metallic" sein, aber das gelieferte Auto war schwarz, so dass der Käufer die Annahme und Bezahlung verweigerte.
Aber ob trotz des Urteils der Käufer den Wagen nehmen muss, weil es vielleicht doch noch zu einer nachträglichen Einigung zwischen den beiden Vertragsparteien gekommen ist, soll noch vor dem Landgericht geklärt werden.
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