Falsche Angaben bei Kfz-Diebstahl droht Strafverfahren

Von Max Staender
31. Januar 2014

Fahrzeughalter sollten beim Melden ihres gestohlenen Wagens bei der Kfz-Versicherung vor allem eins sein - nämlich ehrlich. Falls beispielsweise falsche Angaben über den Kilometerstand gemacht werden, riskiert der Versicherungsnehmer neben dem Verlust des Kaskoschutzes unter Umständen auch noch ein Strafverfahren.

Richtige Angaben

Laut der Hamburger Rechtsanwältin Daniela Mielchen akzeptiert das Gericht im Nachhinein auch nicht unbedingt, dass man die falschen Angaben aus Nachlässigkeit gemacht hat. Dasselbe gilt auch für die Nennung des entsprechenden Zeitraums des Diebstahls, da die Experten der Versicherung bei dem eventuell wieder aufgetauchten Wagen aufgrund der im Auto gespeicherten Daten problemlos nachvollziehen können, wann mit dem Fahrzeug noch gefahren wurde. Dies kann dem Versicherten bei unstimmigen Daten möglicherweise zum Verhängnis werden.

Leistungsverweigerung bei Unehrlichkeit

Die Versicherung verweigert nämlich beim geringsten Täuschungsverdacht jegliche Leistungen, sodass der Bestohlene einen Vollbeweis erbringen muss. Dies ist wiederum fast unmöglich, da man für den Diebstahl beispielsweise einen Zeugen braucht.