Jugendamts-Mitarbeiter trägt Mitschuld am Verdursten eines Kleinkindes

Von Jutta Baur
27. Mai 2014

Ein Sozialarbeiter wurde in Leipzig wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von 3600 Euro verurteilt. Er hatte nach Meinung des Gerichts eine Mitschuld am Tod eines kleinen Jungen.

Betreuender Sozialarbeiter hatte zwei Monate keinen Kontakt zur Familie

Die Mutter des zwei jährigen Kindes war jahrelang schwer drogensüchtig. Dem Jugendamts-Mitarbeiter, der sie betreute, musste dies bekannt gewesen sein. Als sich Anfang 2012 der Zustand der Mutter verschlechterte, hätte der Sozialarbeiter engmaschiger tätig werden müssen. Stattdessen hatte er zwei Monate lang keinen Umgang mit Mutter und Kind.

Die Mutter nahm nicht mehr am Methadon-Projekt teil. Anscheinend war sie rückfällig geworden, da sie an einer Überdosis in ihrer Wohnung starb. Ihr kleiner Sohn blieb hilflos dabei. Nach einigem Tag starb auch er. Er hatte nichts zu trinken und verdurstete. Besonders dramatisch ist die Tatsache, dass anscheinend niemandem im Mehrfamilienhaus etwas auffiel. Erst als Verwesungsgeruch durchs Haus zog, wurde die Polizei gerufen.

Sozialarbeiter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Das Gericht stellte fest, dass natürlich die Mutter ursächlich am Tod ihres Sohnes schuldig sei. Der Sozialarbeiter hätte jedoch aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit der Entwicklung rechnen müssen.

Der Anwalt des Angestellten im Jugendamt hatte auf Freispruch plädiert. Auch der Sozialarbeiter selbst fühlte sich nicht schuldig. Ob der Verurteilte in Revision gehen wird, ist noch unklar.