Supermarkt darf Rabattaktion nicht vorzeitig abbrechen

Von Dörte Rösler
19. November 2013

Die Rabattaktion von Rewe war bis zum August 2011 angekündigt - doch schon im Juni blieben die Kunden auf ihren gesammelten Treuepunkten sitzen. An der Kasse bekamen sie nur zu hören, dass die begehrten Zwilling-Messer nicht mehr lieferbar seien. Der Bundesgerichtshof erklärte den einseitigen Abbruch der Aktion nun für unrechtmäßig.

Wenn ein Supermarkt seine Kunden mit einem exakt befristeten Rabattprogramm lockt, muss er die angekündigten Termine auch einhalten. Werden die im Rabattheftchen genannten Bedingungen nachträglich geändert, handelt es sich um Verbrauchertäuschung.

Künftig werden Supermärkte deshalb wohl dem Rat der Richter folgen und in ihren Teilnahmebedingungen ausdrücklich auf das Risiko eines vorzeitigen Endes der Aktion hinweisen. Wer Treuepunkte für den Kauf von vergünstigten Produkten sammelt, weiß dann, dass er sich sputen muss.