Neue Gesetzespaket legt unseriöse Geschäftemacher an die Leine

Von Dörte Rösler
25. September 2013

Am Freitag hat der Bundesrat ein neues Gesetzespaket gegen überteuerte Abmahnungen, Telefonwerbung und unseriöse Online-Händler bestätigt. Die verbraucherfreundlichen Regelungen treten bereits im Herbst in Kraft.

Wenn das Callcenter anruft, um unerlaubt für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, kann das künftig bis zu 300.000 Euro Buße nach sich ziehen. Gewinnspielverträge sind zudem nur gültig, wenn sie nach der telefonischen Zusage auch schriftlich geschlossen werden.

Außerdem legt das Gesetz die Inkasso-Unternehmen an die Kette. Für Abmahnungen wegen illegaler Downloads dürfen die Firmenanwälte künftig maximal 148 Euro verlangen. Erst im wiederholten Fall können die Kosten steigen.

Wenn die Anwälte zu rigoros vorgehen, können sie zudem streng bestraft werden. Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind möglich.