Datenschutzrechte von Apple-Kunden werden nach Klage der Verbraucherzentrale gestärkt

Von Max Staender
10. Mai 2013

Nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hat das Landgericht Berlin jetzt acht Vertragsklauseln des Apple-Konzerns für unwirksam erklärt und damit die Datenschutzrechte der Apple-Kunden zumindest hierzulande gestärkt.

Nachdem die Verbraucherschützer anfangs 15 Klauseln von der deutschen Website des Computer- und Smartphoneherstellers beanstandet hat, gab der Konzern für sieben dieser Klauseln bereits vorab Unterlassungserklärungen ab, während die Richter in Berlin nun die restlichen acht Klauseln kassiert hat.

Anscheinend werden die Verbraucher durch die Regelungen unangemessen benachteiligt, da Adressen, Namen, Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen der Kunden von Apple keinesfalls ohne Einwilligung der Kunden verwendet werden dürfen. Daneben hat sich der Konzern auch das Recht genommen, bestimmte Kundendaten an "strategische Partner" zu Werbezwecken weiterzugeben, was laut dem Gericht das erforderliche Maß der Datenverarbeitung "eindeutig überschreite".