Bundesregierung geht gegen Abmahnungs-Abzocke vor

Von Ingo Krüger
15. März 2013

Einen besseren Schutz vor der Abzocke von Verbrauchern plant Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Ein neues Gesetz und deutlich erhöhte Bußgelder sollen Internet-Nutzer vor unseriösen Geschäftspraktiken bewahren.

Massenhafte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Bildern, Filmen oder Musik aus dem Internet sollen so eingeschränkt werden. Anwälte dürfen künftig für eine erste Abmahnung nicht mehr als 160 Euro fordern. Bislang liegen die Beträge bei einigen Hundert Euro.

Das Justizministerium beabsichtigt zudem, die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe von 50 000 auf bis zu 300 000 Euro anzuheben. Gewinnspiel-Verträge am Telefon erhalten erst dann Gültigkeit, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Auch die Strafen für unseriöse Inkasso-Unternehmen will Leutheusser-Schnarrenberger erhöhen.

So soll die Obergrenze für Bußgelder von 5000 auf 50 000 Euro steigen.