Abmahnung für Telefonriesen

Von Marion Selzer
20. April 2012

Der Telefonriese Telekom hat vom Landgericht Bonn eine Abmahnung bekommen. Ab sofort darf das Unternehmen seine Kunden nicht mehr anrufen, um nach einer Bestätigung für bestimmte Zusatzleistungen zu bitten, die der Kunde überhaupt nicht verlangt hat. Das sei unlauterer Wettbewerb und führe die Kunden in Irritation.

Es kam zu einer Klage des Verbraucherschutzes aus Bonn, weil eine beträchtliche Anzahl an Telekomkunden sich darüber beschwert hatte, dass ihnen durch Gespräche am Telefon kostenpflichtige zusätzliche Leistungen untergejubelt worden seien. Einige Kunden erhielten eine Bestätigung über die Änderung ihrer Verträge, obwohl sie diese gar nicht veranlasst hatten und mussten sich hart dafür einsetzen, die Änderungen wieder rückgängig zu machen.

Laut Aussagen der Telekom hätten die Kunden in den betroffenen Fällen die Abänderungen gewünscht. Die Richter glaubten jedoch den Kunden und erteilten dem Konzern eine Unterlassungspflicht.