Schadstoffe im Alltag: Bestehen Sie als Verbraucher auf Ihr Informationsrecht

Rein rechtlich sind die Hersteller von Produkten dazu verpflichtet, Auskunft über darin enthaltene Substanzen zu geben

Von Cornelia Scherpe
14. April 2015

In so manchen Plastikverpackungen stecken gesundheitsschädliche Weichmacher, viele Kleidungsstücke haben ihre leuchtenden Farben nur dank gefährlicher Färbestoffe und so setzt sich die Liste fort. In vielen Alltagsgegenständen, mit denen Erwachsene und Kinder täglich in Kontakt kommen, sind schädliche Substanzen enthalten.

Manche Verbraucher denken darüber nicht nach, andere reagieren mit einem hilflosen Achselzucken. Was kann man schon tun? Tatsächlich ist der Käufer und Benutzer der Artikel aber gar nicht so machtlos wie er glaubt, gibt der Verbraucherschutz zu bedenken. Rein gesetzlich sind die Hersteller von Produkten dazu verpflichtet, genaue Angaben darüber zu machen, welche Substanzen in ihren Artikeln sind.

Schnelle Informationen mithilfe von REACH

Damit diese Informationen lückenlos bis zu den Verbrauchern kommen, gibt es REACH. Die Abkürzung steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals". Dahinter verbirgt sich eine EU-Verordnung, die rechtlich regelt, dass Verbraucher ein Informationsrecht haben und ohne große Umwege davon Gebrauch machen können.

Dabei kann sich jeder, der sich nach dem Kauf eines Produkts Sorgen um dessen Schadstoffbelastung macht, direkt an die Händler wenden. Um eine Anfrage zu stellen, müssen Verbraucher nur auf die offizielle REACH-Seite gehen, und die Artikelnummer des Produktes eingeben. Die Anfrage wird dann weitergeleitet.

REACH listet bedenkliche Stoffe auf

REACH hat darüber hinaus eine zweite sehr wichtige Funktion: bedenkliche Stoffe werden in einer Liste erfasst, damit sie künftig aus Produkten verbannt werden können. Tatsache ist nämlich, dass es vor dem REACH-Projekt noch nie ein offizielles Zulassungsverfahren dafür gab, welche Chemikalien in Alltagsgegenständen landen dürfen und welche zu gefährlich sind. Erst nachträglich geht man dieser wichtigen Sache nach.

Im Dezember 2014 standen 161 Substanzen auf der REACH-Liste. Zwei Mal im Jahr wird die Liste überarbeitet und neue Kandidaten ergänzt. Nach und nach müssen diese Stoffe von den Herstellern durch unbedenkliche Alternativen ausgetauscht werden.