Witwe muss für die Beerdigung ihres rabiaten Ehemanns sorgen und die Kosten bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. August 2013

Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat eine Witwe verurteilt, einmal für die Beerdigung ihres verstorbenen Ehemanns zu sorgen und auch die Kosten zu übernehmen, denn in Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Doch was war geschehen?

Der Verstorbene hatte seine Ehefrau jahrelang das Leben zur Hölle gemacht, wobei neben psychischen auch körperliche Misshandlungen an der Tagesordnung waren. Nach dem natürlichen Tod des Mannes, wurde dieser eingeäschert, doch die Witwe wollte kein Beerdigungsinstitut für die Bestattung beauftragen und auch nicht die Kosten übernehmen. Auch eine amtliche Aufforderung ignorierte die Witwe, sodass der Fall vor Gericht kam.

Die Richter stellten dabei klar, dass zwar häusliche Gewalt zu verurteilen ist, aber trotzdem müssen die Angehörigen auch bei einem prügelnden Verstorbenen für die Bestattung sorgen. Eine Verpflichtung entfalle nur, wenn der Verstorbene eine schwere Straftat begangen hätte. Auch eine Kostenübernahme der Bestattung durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt nur, wenn die Erben oder nahen Angehörigen kein Geld haben und auch der Verstorbene nichts oder zu wenig hinterlässt.