Der letzte Wille: Hinweise zum Verfassen des eigenen Testaments

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
30. April 2013

Wann man und ob überhaupt ein Testament verfasst, bleibt jedem Menschen selbst überlassen. Doch wem die gesetzliche Erbfolge, bei der die Besitztümer unter den Hinterbliebenden aufgeteilt werden, nicht zusagt, sollte darüber nachdenken - je früher, desto besser. Auf diese Weise kann man das Schriftstück mit der Zeit auch noch ändern.

Verschiedene Möglichkeiten und Vorgaben

Wer bereits 16 ist, hat die Möglichkeit das Testament bei einem Notar erstellen zu lassen; ab 18 Jahre ist die selbstständige Verfassung möglich. Für die Beurkundung bei einem Notar spricht die Sicherheit, dass es rechtlich gesehen nichts zu beanstanden gibt. In diesem Fall kann man die auftretenden Kosten vielleicht verschmerzen. Das Testament muss handschriftlich verfasst sein, zudem müssen die Worte "Testament" oder "letzter Wille" zu lesen sein. Natürlich dürfen auch Datum, Ort und Unterschrift nicht fehlen.

Verfügung und Aufbewahrung

Wer als Erbe in Frage kommt, entscheidet der Verfasser selbst. Doch haben Kinder, Enkel, Ehepartner sowie Partner einer eingetragenen Partnerschaft Anspruch auf einen Pflichtanteil. Um zu verhindern, dass das Schriftstück von nicht befugten Personen gefunden und möglicherweise vernichtet wird, empfiehlt sich die Aufbewahrung beim Nachlassgericht.