Arzt muss genauestens über Gefahren einer OP informieren

Von Ingo Krüger
24. September 2012

Ärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über mögliche Gefahren einer Operation aufzuklären. Dazu zählen auch Risiken, die nur äußerst selten auftreten. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 5 U 496/12).

Geklagt hatte eine Frau, die sich von ihrer Zahnärztin Implantate hatte einsetzen lassen. Nun leidet sie unter der dauerhaften Schädigung eines Nervs. Ihrer Meinung nach sei sie nicht ausreichend über mögliche Risiken des Eingriffs und Alternativen zu der Operation informiert worden.

Die Ärztin, die das Aufklärungsgespräch mit der Patientin geführt hatte, gab vor Gericht an, sich nicht mehr an den genauen Inhalt des Gesprächs erinnern zu können. Der bloße Hinweis auf eine "Nervschädigung" in einem schriftlichen Aufklärungsformular sei jedenfalls nicht ausreichend, erklärten die Richter. Es sei zwingend erforderlich, die Risiken in einem zusätzlichen Gespräch ausführlich zu erläutern.

Nun muss die Zahnärztin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro zahlen.